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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01   

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https://dejure.org/2002,18649
OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01 (https://dejure.org/2002,18649)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.03.2002 - 6 A 11724/01 (https://dejure.org/2002,18649)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. März 2002 - 6 A 11724/01 (https://dejure.org/2002,18649)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.08.1988 - 8 A 45/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Da auch die am 2. April 2001 in Kraft getretene Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz vom 25. November 2000 - Berufsordnung 2000 - keine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten enthält, ist die Klage sowohl begründet, wenn man für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abstellt, als auch für den Fall, dass man insoweit die Situation im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat für maßgeblich hält (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, DVBl. 1989, 48 [49]).

    Zwar kann die erforderliche Ermächtigungsgrundlage auch im Wege der Auslegung ermittelt werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.).

    Dementsprechend lassen auch der VGH Mannheim (Urteil vom 28. März 2000, ESVGH 50, 205 ff.) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.) die gesetzliche Normierung der Kammeraufgabe, die Einhaltung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen, nicht als Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten in diesem Aufgabenbereich genügen.

    Nach der am allgemeinen Sprachgebrauch orientierten Auslegung umfasst der Begriff "Überwachung" kein in die Zukunft gerichtetes, vorsorgendes Verwaltungshandeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.), wie es hier in den Ziffern 1 und 2 der angefochtenen Anordnung erfolgte.

    Sinnvoll kann eine solche Überwachungsaufgabe auch dadurch wahrgenommen werden, dass die in § 11 HeilbG vorgesehenen Reaktionen, nämlich die Erteilung einer Rüge und die Verhängung eines Ordnungsgeldes sowie die Möglichkeit der Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 43 HeilbG), ergriffen werden (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O. und VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99

    Untersagung der Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" im Rahmen der Ausübung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Dementsprechend lassen auch der VGH Mannheim (Urteil vom 28. März 2000, ESVGH 50, 205 ff.) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 15. August 1988, a.a.O.) die gesetzliche Normierung der Kammeraufgabe, die Einhaltung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen, nicht als Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten in diesem Aufgabenbereich genügen.

    Sinnvoll kann eine solche Überwachungsaufgabe auch dadurch wahrgenommen werden, dass die in § 11 HeilbG vorgesehenen Reaktionen, nämlich die Erteilung einer Rüge und die Verhängung eines Ordnungsgeldes sowie die Möglichkeit der Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 43 HeilbG), ergriffen werden (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15. August 1988, a.a.O. und VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Dies deutet das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Mai 1972, BVerfGE 33, 125 ) mit dem Hinweis an, die nähere Bestimmung der aus der Generalklausel der ärztlichen Berufspflichten im Einzelnen abzuleitenden Pflichten bleibe der Aufsichtspraxis der Standesorgane und der Rechtsprechung der Berufsgerichte überlassen.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Wie das Verwaltungsgericht bereits dargelegt hat, bedürfen Eingriffe der vorliegenden Art nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1985, BVerwGE 72, 265 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Redeker (NJW 1982, 1266 [1268]) bejaht ebenfalls die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten allein aufgrund der Überwachungskompetenz, weil der Verwaltung mit der Zuweisung bestimmter Aufgaben auch die zur Erfüllung notwendigen Mittel und rechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen müssten.
  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88

    Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Es hat (Urteil vom 17. Dezember 1991, BVerwGE 89, 281 ) aus § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG -, der die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern umschreibt, nicht auch deren Berechtigung zu hoheitlichen Eingriffen abgeleitet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 13 A 5579/97

    Berufsrecht - Apotheker: Bezeichnung einer Apotheke als "internationale Apotheke"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
    Des Weiteren kann unerörtert bleiben, ob eine Eingriffsermächtigung auf lediglich satzungsrechtlicher Grundlage ausreichen würde oder ob in jedem Fall eine Ermächtigung im HeilbG erforderlich ist (vgl. zur Rechtslage in Nordrhein- Westfalen, dessen Heilberufsgesetz eine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass belastender Verwaltungsakte enthält: OVG Münster, Urteil vom 3. Februar 2000, DVBl. 2000, 1076 ff.).
  • VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an

    Die vom Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil vom 6. März 2002 (- 6 A 11724/01 -, juris Leitsatz und Rn. 14) vertretene Auffassung, die einer Ärztekammer übertragene Aufgabe, die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen, umfasse nicht ohne weiteres eine Eingriffsbefugnis, trifft nicht auf die Rechtslage in Berlin zu, da die entsprechende Befugnis der Berufskammer durch den Hinweis auf das Verwaltungsverfahrens- und das Verwaltungsvollstreckungsrecht in § 4 Abs. 3 BerlKaG ausdrücklich eingeräumt wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08

    Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden

    Da mit der angefochtenen Verfügung bestimmte Verhaltenspflichten des Klägers verbindlich geregelt wurden, bedurfte sie nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes einer gesetzlichen Grundlage, die sich ausdrücklich (auch) auf die Handlungsform (Verwaltungsakt) beziehen muss (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265, juris; OVG R-P, 6 A 11724/01.OVG, AS 29, 393, ESOVGRP).
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